Fortbildung zum Energieberater

Der Energieberater

In der von der Bundesregierung jetzt vorgelegten EnEV, die den Bundesrat bereits passiert hat, wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt.
Doch wer darf die Energieausweise und die Modernisierungsempfehlungen eigentlich ausstellen?
Die Bundesregierung hat vor kurzem die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft und ab 2008 werden dann die Energieausweise schrittweise eingeführt. Im EnEV-Entwurf der Bundesregierung legt der Paragraph 21 bundeseinheitlich die Ausstellungsberechtigung von den Energieausweisen einschließlich Modernisierungsempfehlungen in den Fällen des Verkaufs,
der Vermietung und der Verpachtung von bestehenden Gebäuden fest.

Sie haben die Möglichkeit die Fortbildung zum Energieberater bei uns zu absolvieren
und damit die Berechtigung zu erwerben Energiepässe auszustellen.

Durch unseren modularen Aufbau ist ein Einstieg jederzeit möglich.

Unterrichtszeiten: Dauer: Kosten:
Montag – Mittwoch
17.00-21.00 Uhr
Dauer je Modul:
3 Tage à 6 UE -> 18 UE
Modul 1 – 10
120,00 € pro Modul
oder    

Donnerstag u. Freitag
17.00-21.00 Uhr
Die Module 1 – 10
(Gesamt 180 UE) beinhalten
die Pflichtinhalte zur Prüfungszulassung
Prüfungsgebühr
95,00 €
Samstag
9.00-14.00 Uhr
 

Zugangsvoraussetzungen


Haben Sie Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne.

Ansprechpartner:
Matthias Brinkmann
Tel. 0385/200 400-52

Flyer-Energieberater (PDF)
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