Fortbildung zum Energieberater
Der EnergieberaterIn der von der Bundesregierung jetzt vorgelegten EnEV, die den Bundesrat bereits passiert hat, wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt.
Doch wer darf die Energieausweise und die Modernisierungsempfehlungen eigentlich ausstellen?
Die Bundesregierung hat vor kurzem die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft und ab 2008 werden dann die Energieausweise schrittweise eingeführt. Im EnEV-Entwurf der Bundesregierung legt der Paragraph 21 bundeseinheitlich die Ausstellungsberechtigung von den Energieausweisen einschließlich Modernisierungsempfehlungen in den Fällen des Verkaufs,
der Vermietung und der Verpachtung von bestehenden Gebäuden fest.
Sie haben die Möglichkeit die Fortbildung zum Energieberater bei uns zu absolvieren
und damit die Berechtigung zu erwerben Energiepässe auszustellen.
Durch unseren modularen Aufbau ist ein Einstieg jederzeit möglich.
| Unterrichtszeiten: | Dauer: | Kosten: |
| Montag – Mittwoch 17.00-21.00 Uhr |
Dauer je Modul: 3 Tage à 6 UE -> 18 UE |
Modul 1 – 10 120,00 € pro Modul |
| oder | ||
Donnerstag u. Freitag 17.00-21.00 Uhr |
Die Module 1 – 10 (Gesamt 180 UE) beinhalten die Pflichtinhalte zur Prüfungszulassung |
Prüfungsgebühr 95,00 € |
| Samstag 9.00-14.00 Uhr |
Zugangsvoraussetzungen
Haben Sie Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne.
Ansprechpartner:
Matthias Brinkmann
Tel. 0385/200 400-52
Flyer-Energieberater (PDF)






