Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. RöV
Das Strahlenschutzrecht (Röntgen- und Strahlenschutzverordnung) in der Medizin hat sich seit dem Jahr 2002 geändert.Eine wesentliche Änderung ist die Befristung der so genannten Fachkunde auf 5 Jahre.
Außer den Strahlenschutzbeauftragten sind davon alle fachkundigen Personen betroffen. Für diesen Personenkreis bedeutet dies, dass spätestens bis zu den angegebenen Zeiten, z.B. mit einem 8 h Auffrischungskurs diese Fachkunde erhalten werden muss.
Bei dem Kreis der Betroffenen handelt es sich um Ärzte die eigenverantwortlich, d.h. fach-kundig, in Krankenhaus und Praxis , Rönt-genstrahlen anwenden dürfen (z.B. Radiolo-gen und Teilradiologen wie z.B. Orthopäden,
Urologen oder Chirurgen als D-Arzt) sowie Medizinisch technische Radiologieassisten-ten (MTRA) und Medizinphysik-Experten.
Die Frist hierfür ist wie folgt:
Gemäss Röntgenverordnung § 45
Bei Bestellung nach 1987:
Nachweis der Fachkunde bis 01.07.2007
TERMINE:
Aktuelle Termine erhalten Sie auf Anfrage.
KOSTEN:
Die Kosten für diesen Aktualisierungskurs betragen 131,00 € pro Teilnehmer. Diese Teilnahmegebühr beinhaltet neben dem kursbegleitenden Skript, auch die Pausen-verpflegung mit Getränken, Obst und einem kleinen Imbiss.






